
"Also, ich geb' s zu: Ich war als CEO, bezüglich schriftlicher Verträge um meine Person, viel zu "schleissig" ...
Ich nahm den bestehenden Gesellschaftervertrag als Richtlinie und ansonsten, ließ ich mir Bereiche bei denen ich offiziell die Bewilligung der Rest-Gesellschaftern benötigte, auf unbegrenzt freigeben.
Und ansonst vertraute ich nach dem ursprünglich vereinbarten Handschlags-Prinzip und es funktionierte. Zumindest über 11 Jahre ...
Wenn ich dich in diesem Bereich unterstützen kann, gebe ich mein "schwer" erworbenes Wissen gerne an dich weiter.
_edited.png)
Welcher folgender Geschäftsführer bist du?
-
Angestellter Geschäftsführer, Gesellschafter Geschäftsführer, Selbstständiger Geschäftsführer?
-
Du hast weitere Gesellschafter in deiner Firma?
-
Wie siehts mit deinem Geschäftsführervertrag oder Gesellschaftervertrag aus?
Fakt ist: Die wenigsten CEOs haben ordentliche Verträge!
Erstens weil's eine lästige Arbeit ist. Zweitens weil doch eh derzeit alles passt...
Doch täusch dich nicht - es kann immer alles anders kommen, als man denkt und davor solltest du "gerüstet" sein.
GESCHÄFTSFÜHRER - DAS FUNDAMENT DER WIRTSCHAFT.
DOCH KAUM JEMAND SIEHT DIE TATSÄCHLICHE VERANTWORTUNG HINTER DIESEM JOB.
Folgende 4 "Beispiele" sind nicht fiktiv.
Sie stammen von aktiven CEOs und sind
keine Seltenheit:
01 DER GESCHÄFTSFÜHRER DER AUS ANGST - SEINEN JOB ZU VERLIEREN - SICH VON SEINEN UNWISSENDEN & REALITÄTSFREMDEN GESELLSCHAFTERN ALLES DIKTIEREN LÄSST...
02 DER GESCHÄFTSFÜHRER, EINER TOCHTERFIRMA, EINES INTERNATIONALEN KONZERNS, ER BEFÜRCHTET, SEINE IHM ZUSTEHENDE MEGA-PRÄMIE NIEMALS AUSBEZAHLT ZU BEKOMMEN ...
Info: Er hatte bis vor kurzem, keine D&O mit Arbeitsrechtsschutz...
03 DER CEO, DER EINEN SCHLECHTEN GESCHÄFTSFÜHRERVERTRAG HAT.
DIESER JEDOCH, ALS GROTTENSCHLECHTER DIENSTVERTRAG - NACH IT-KOLLEKTIV - VON RECHTSANWÄLTEN (!) AUFGESETZT WURDE....
Info: CEOs sind im IT-KV dezidiert ausgenommen
04 DER TECHNIKER, DER NUR DES COOLEN TITELS WEGEN, GESCHÄFTSFÜHRER WURDE SICH WEDER DER AUFGABEN NOCH DER VERANTWORTUNG BEWUSST IST.
SPRICH, NICHT MAL WEISS, WOFÜR ER SEINEN KOPF HINHÄLT ...
Fakten
Die wenigsten der österreichischen Geschäftsführer, ...
-
haben einen Geschäftsführervertrag.
-
haben eine Geschäftsführerversicherung - eine sogenannte D&O.
-
besitzen einen Geschäftsführer-Arbeitsrechtsschutz.
(betrifft angestellte Geschäftsführer - ein normaler Arbeitsrechtsschutz ist hier nicht gültig) -
wissen, dass weder Arbeiterkammer noch Wirtschaftskammer für sie zuständig sind.
Geschäftsführer befinden sich somit in einer Art Grauzone, kurz gesagt, sie fallen im Ernstfall durch den Rost. -
sie aus den meisten Kollektivverträgen dezitiert ausgenommen sind.
-
wissen, dass sich im Ernstfall niemand für sie zuständig fühlt...
Diese Aufzählungen sind nur ein Bruchteil der Realität...